"... and i had a bad day"

Ebeyon
Moin,
da hatte ich mir doch gestern einen Tag frei genommen, damit meine Frau mal den ganzen Tag im Bett bleiben kann, ihre Bronchitis zu schonen und mal wieder ein wenig Kräfte sammeln. Ruhe und Entspannung also.
Da gehe ich also nichtsahnend zum Briefkasten und fische einen Brief heraus, bei dem schon der Briefumschlag nichts gutes erahnen lässt.
Ich öffne das Ding und als erstes fallen mir Worte wie Obergerichtsvollzieher, Schuldner, Zahlungsverbot, Pfändung und ähnliches ins Auge. Dazwischen steht meine Name und noch einige andere bzw Firmen, die ich überhaupt nicht kenne. Der "WTF-Gesichstsausdruck" wäre noch untertrieben.
Nachdem ich mich also erstmal durch das Amtsdeutsch durchgewuselt habe, konnte ich erkennen, daß es primär erstmal nicht soviel mit mir zu tun hat. Anscheinend ist mein Vermieter Pleite und ich soll ihm bis auf weiteres kein Geld mehr zukommen lassen (also Miete).
Naja, primär hat das erstmal nix mit mir zu tun, außer, daß ich ihm ertsmal kein Geld mehr überweisen darf und dieses zurückbehalten soll, bis dann irgendwann die Bank an mich herantritt und es pfändet. Kann mir also erstmal Wurscht sein, ob der Vermieter oder die Bank das Geld bekommt, Hauptsache die Summe ändert sich nicht zu meinen Ungunsten Augenzwinkern .
Na ja, Sekundär betrifft es mich dann doch:
Wenn der Vermieter keine Nebenkosten mehr von mir bekommt und diese dann dementsprechend auch nicht weiterleiten kann, dann habe ich irgendwann Probleme mit Wasser, Heizung, Müllabfuhr und Strom (Strom ist bei mir auch in den Nebenkosten mit drin).
Bzw, da der Schuldenberg des Vermieters anscheinend schon recht hoch ist, frag ich mich natürlich, ist mit meinen bisherigen Nebenkosten auch das richtige passiert? Oder ist da eventuell schon ein Minusstand beim Stromanbieter und das Haus steht kurz davor ohne Saft dazustehen und ich weiß nichtmal was davon? (Mahnungen/Androhungen würde ich ja gar nicht zu Gesicht bekommen).
Der Heizungstank ist auch fast leer. Mit ca. 600 Litern kommt man wohl nicht weit (2Wohnungen, insg. 250 qm, 7 Personen).
Da weiß ich jetzt natürlich auch nicht, ob er da aus den bisherigen Nebenkosten genug zurückbehalten hat um jetzt den Tank zu füllen.
Jetzt muß ich erstmal rumtelefonieren und abklären, welcher Stromanbieter das überhaupt ist, ob da evtl. Rückstände sind bzw wie das in Zukunft laufen soll und daß man auf jeden Fall erstmal mit mir in Kontakt treten soll, bevor da der Strom abgedreht wird, der Müll nicht mehr abgeholt wird oder sonstwas.
Naja und tertiär betrifft es mich auch, allerdings muß ich da etwas weiter ausholen.
Also, früher hat mein Vermieter mit seiner Familie selber in dem Haus gewohnt. (2 Wohnungen, unten 100qm, oben 150qm). Unten wohnt seine Mutter und sein Opa, das hat sich auch nicht geändert. Nachdem aber seine eigenen Kinder groß waren und ausgezogen sind, waren ihm selbst die 150qm oben verständlicherweise zu groß. Da hat er sich eine Eigentumswohnung gekauft und die obere Wohnung an uns vermietet.
Die Gefahr besteht jetzt natürlich, jetzt wo er Pleite ist, daß er seine Eigentumswohnung verkauft, eine Bank weniger im Nacken hat und auf seine alte Wohnung (also unsere) Eigenbedarf anmeldet. Das wäre natürlich sehr schlecht für uns.

Also sind wir gestern erstmal fix zum Mietschutzbund gefahren und haben uns da umfangreiche Erkundigungen eingeholt.
Also als erstes werde ich abklären, daß Müll und Strom weiterhin läuft und man ggf. direkt an mich herantreten soll, falls vom Vermieter nix mehr kommt.
Was den Öltank betrifft, so darf ich wohl in dieser Sitaution die Kaltmiete dafür benutzen, selbstständig für Nachschub zu sorgen. Auch für eventuelle Rückstände bei Strom, Müll, Wasser etc. darf ich die Kaltmiete verwenden.
Was das Problem mit dem Eigenbedarf betrifft, nun es ist wohl nicht so ganz einfach, eine Familie mit drei kleinen Kindern (eins davon hat einen Integrationsplatz im Kindergarten) aus einer Wohnung wieder rauszubekommen.
Naja, wenigstens ein wenig beruhigende Nachrichten.

Aber der Tag gestern war gelaufen. Mit Ruhe und Erholung für meine Frau war natürlich nichts. Und eigentlich wollten wir gestern den Zigarettenkonsum drastisch senken, Zigi-Qualm kommt nicht so gut bei Bronchitis. Naja, aber das Thema hatte sich dann wohl auch erledigt. (Schade, bis zu dem Zeitpunkt hatten wir nicht einige einzige geraucht)

Kennt Ihr sowas, solche Tage, wo auf einmal alles aus dem Ruder läuft?
War jemand von Euch auch schonmal in einer solchen Situation?
Sind Juristen unter Euch?
Gibt es Dinge, die ich noch beachtren muß, bzw vergessen habe?

Gruß
Ebeyon
ohm71
Die Reaktion auf das vorläufige Zahlungsverbot, darum dürfte es sich handeln, ist schon richtig. Erst mal keine Zahlungen mehr an Vermieter ! Versorger herausfinden und eigene Lieferverträge abschließen. Die Bank (die wohl Gläbigerin ist) kann nur die Kaltmiete pfänden. Du solltest i.ü. auch eine etwaige Kaution denken, die muß ja vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen angelegt werden (das würde ich mir belegen lassen).

Sobald der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß da ist wird die Kaltmiete an den Gläubiger gezahlt.

Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht auszuschließen, da spielt es letztlich keine Rolle, ob du als Mieter alleine drin bist oder zu fünft. Aber darüber würde ich mir Gedanken machen, wenn es soweit ist.

Kopf nicht hängen lassen, der Vermieter dürfte die größeren Probleme haben ! ;-)
Ebeyon
Zitat:
Du solltest i.ü. auch eine etwaige Kaution denken, die muß ja vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen angelegt werden (das würde ich mir belegen lassen).


Da habe ich Glück gehabt, das Sparbuch liegt bei mir, der Vermieter hat es nie abgeholt großes Grinsen und jetzt bekommt er es natürlich nicht mehr von mir.

Zitat:
da spielt es letztlich keine Rolle, ob du als Mieter alleine drin bist oder zu fünft.


Doch schon. Sowas wird berücksichtigt. Bei der heutigen Gesetzeslage ist es (zu meinem Glück) sehr schwer, Mieter wieder aus einer Wohnung herauszubekommen. Auch bei Eigenbedarf.
(Selbst Mietnomaden, die nicht einen Cent bezahlen und nur Trümmer und Müll hinterlassen sind nur sehr schwer zu entfernen.)
ohm71
Also ich mache so etwas beruflich, deshalb solltest du dir da nicht allzu große Hoffnungen machen. Es gibt einen Härtefallschutz (§ 574 BGB), wenn der Kündigung widersprochen wird, aber das Benötigen des Wohnraums durch den Vermieter geht nach vielfacher, allerdings streitger Ansicht vor. So auch der BGH ("Der Eigennutzungswunsch des V ist grds zu beachten, die Interessen des Mieters bleiben demgegenüber unberücksichtigt" BGHZ 103, 91). Es gibt aber auch andere Entscheidungen.

Letztlich ist Wohnraum aber zZt iA leicht zu finden, so daß das Argument, daß angemessener Ersatzwohnraum nicht zu beschaffen ist, kaum zieht.

Wenn es soweit kommen sollte, kannst du dich gerne mal per mail an mich wenden.
Ebeyon
Zitat:
Wenn es soweit kommen sollte, kannst du dich gerne mal per mail an mich wenden.


Das werde ich tun.

Edit:

Wenn das so einfach wäre, dann könnte das doch jeder machen, mal eben schwupps Eigenbedarf anmelden und schon ist der Mieter draußen. So kann man jeden Mieter loswerden, ob er nun bezahlt oder nicht, laut oder leise ist oder einfach die falsche Haarfarbe hat.
Also eigentlich funktioniert es doch sooo nicht oder?
ohm71
Nein, im Regelfall ist die Begründung des Eigenbedarfs nicht so leicht. Es muß zwar keine Notlage vorliegen (die es bei deinem V aber geben kann), aber es muß ein nachzuweisendes, nach Abschluß des Vertrages eingetretenes Interesse sein. Außerdem muß es fortbestehen, dh mal eben deswegen kündigen und dann nicht selbst nutzen kann ein Eigentor sein mit Schadensersatzpflichten, ggf auch strafrechtlich ein Betrug usw.

Aber man muß auch den V sehen. Der darf natürlich bei einem Mietverhältnis, daß eigentlich mit Frist gekündigt werden darf, nicht auf alle Zeit an der Nutzung oder Verwertung seines Eigentums gehindert werden.
Darkhawk
Ach du Schande rotes Gesicht ,da wünsche ich dir und deiner Familie für die nächste Zeit erstmal das Allerbeste.
Wenn es kommt,dann immer Dicke.

Mein Vermieter ,bekam schon 2x in 16 Jahren den Verkaufskoller.
Von wegen seiner Wohnung verkaufen,lohnt sich ja nicht mehr und so.
Meim letzten Mal vor 2 Jahren,da war ich gerade mit der Komplettrenovierung fertig.
Echtholzparkett,Wisch und Spachteltechiken aufgebracht,Decken abgehangen und so Späße.

Laut Hausverwalter ist meine Bleibe die Zweitbeste im ganzen Umkreis,durch die Umbauten trat natürlich auch ne Wertsteigerung in Kraft. cool

Er hatte die Wahl,ich gehe sofort und er bezahlt mir die Umbauten oder ich bleibe und er kann sich auf ne lange Wartezeit einrichten.
Eigenbedarf seinerseits war nicht möglich,ich sollte nur raus,damit die Wohnung besser weg geht.

Er gab nach,ich blieb drin,aber ich sehe mich seitdem schon nach Alternativen um um mal einen dauerhafte Bleibe für die nächsten 20 Jahre zu finden.

Naj,dann für dich alles Gute und es wird schon. fröhlich

grüße,Darkhawk
Drusus
Es schadet glaub ich nicht, wenn Du mal aufmerksam die Wohnungsanzeigen studierst. Mußt ja nicht sofort raus, aber wenn mal was passendes dabei ist, grade bei Deinen Anforderungen wohl eher selten, dann solltest Du wohl dem nachgehen.
Ebeyon
tja, die Größe bei dem Preis werde ich wohl so schnell nicht finden
ich bin früher öfter mal umgezogen und habe schon sehr viele Wohnungen dabei besichtigt, ein solches Angebot habe ich noch nie vorher gesehen

Boah, jetzt habe ich gerade erfahren (meine Frau hat zwischenzeitlich mit E-on telefoniert), also wir bekommen keinerlei Auskunft, ob da evtl. schon ein Minusstand besteht. Okay, das kann ich verstehen, Datenschutz hin und her.
ABER wir haben keinerlei Möglichkeit, von uns aus in den Vetrag einzusteigen. Solange der Vertag zwischen E-On und dem Vermieter besteht verzichten die lieber auf das Geld vom Vermieter und drehen den Strom ab als daß sie Geld stattdessen von mir nehmen.
Und vom Tonfall und den Beschreibungen her hörte es sich eher danach an, daß schon ein Minusstand besteht und schon diverse Mahnungen losgeschickt wurden.
geschockt
Ebeyon
neueste Info:

Der Vermieter ist nicht bereit, die Zügel aus der Hand zugeben.
Zitat "Och das ist doch nicht so wild, ich rede nochmal mit meiner Bank"

so kenne ich ihn
"komm ich heut nicht komm ich morgen..."
Horatin
Das mit dem Eigenbedarf kann ich mir kaum vorstellen. Wenn er "nicht mehr liquide ist" und die Bank kommt und deine Miete pfändet, gehört die Hütte nicht ihm sondern der Bank. Der kann kein Eigenbedarf mehr anmelden, weil ihm die Hütte garnicht gehört!

Matthias
Ebeyon
Naja noch gehört die Hütte ihm, bisher wird ja nur sein Einkommen und seine Einkünfte gepfändet. (Bzw, noch nicht gepfändet, erstmal nur Zahlungsstop)
Horatin
Hmmm liegt also keine Hypothek auf eurer Hütte? So hatte ich das jetzt verstanden.

Matthias
Vandrad
Zitat:
Sind Juristen unter Euch?


*aufspring,fingerindiehöheheb,meld* Hier ich!! Nimm mich, nimm mich...! großes Grinsen

Also, vorweggenommen ist einmal mehr festzuhalten, dass ich Schweizer bin... aber sooo grosse Differenzen sollte es in unseren Rechtssystemen nicht geben.

Hierzulande ist es jedenfalls so, dass wenn ein Mieter in Konkurs fällt, das entsprechende Betreibungsamt verpflichtet ist nachzuforschen, ob allfällige Miet- und Pachtverträge auf dem Grundstück lasten. Ist dem so, weist es die Mieter oder Pächter unter Hinweis auf die Gefahr der Doppelzahlung unverzüglich an, die von nun an fällig werdenden Miet- und Pachtzinse an das Betreibungsamt zu bezahlen (Art. 91 Abs. 1 der Verordnung des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG)).
Dieses Betreigungsamt hat dann die Pflicht und Berechtigung, dringliche Reparaturen anzuordnen und aus den eingegangenen Miet- und Pachtzinsen die laufenden Abgaben für Gas, Wasser, Elektrizität u.dgl., die Kosten für Reparaturen zu bezahlen (Art. 94 VZG). Diese Verantwortung ist aber auch auf einen Dritten übertragbar.

Nun, ich weiss jetzt nicht, wie viel dir diese Erkenntnis in Deutschlang bringt, aber hierzulande wäre das ganze Telefonieren, etc. nicht nötig gewesen. Ich bin mir fast sicher, dass es eine Institution ähnlicher Art auch in Deuschland gibt. ohm71 oder ein anderer Rechtsverdreher ( cool ) hat da sicher mehr Ahnung als ich.

Aber mein Tipp an dich, ist gut, wenn du dich informierst, aber mach dir mal nicht allzu grosse Sorgen. Das Mieter- und Gläubigerschutzdenken wird auch in Deutschland solche Konstellationen bedacht haben. Du bist da ja nicht der Erste und wirst auch nicht der Letzte sein.

Ich steh dir natürlich jederzeit mit Rat, aber weniger Tat (bin ja in der Schweiz) zur Verfügung (evtl. auch per PN oder E-Mail).

Gruss,
Prof.Dr.Dr.hc. Vandrad "Iurius" Gunnson
Drusus
Zitat:
Original von Ebeyon
tja, die Größe bei dem Preis werde ich wohl so schnell nicht finden
ich bin früher öfter mal umgezogen und habe schon sehr viele Wohnungen dabei besichtigt, ein solches Angebot habe ich noch nie vorher gesehen


Um so wichtiger ist es ja ständig die Augen offen zu halten. Und zuschlagen, wenn was da ist cool
Yanthar
Zitat:
Original von Ebeyon
Aber der Tag gestern war gelaufen. Mit Ruhe und Erholung für meine Frau war natürlich nichts. Und eigentlich wollten wir gestern den Zigarettenkonsum drastisch senken, Zigi-Qualm kommt nicht so gut bei Bronchitis. Naja, aber das Thema hatte sich dann wohl auch erledigt. (Schade, bis zu dem Zeitpunkt hatten wir nicht einige einzige geraucht)


Diese Situation ist natürlich alles andere als schön, und ich drücke Dir die Daumen, dass die Sachen zu eurer Zufriedenheit geklärt werden.

Wofür ich allerdings überhaupt kein Verständnis habe, ist die Tatsache, dass ihr bei drei kleinen Kindern immer noch raucht. (Und das wohl nicht zu knapp, wenn Du von "drastisch einschränken" sprichst) Vor allem an so einem Tag, an dem die Kinder aufgrund gestresster Eltern sowieso schon von den Ereignissen betroffen sind, sollte man sich gut überlegen, ob es ihnen gut tut, wenn sie noch zugequalmt werden.
Ebeyon
aaalso, ein paar neue Infos:
also, die nette Lady von der Bank sagte, daß die Kaltmiete unter gar keinen Umständen für den Heizungstank benutzt werden darf, damit würde ich mich strafbar machen (muß ich nachher nochmal mit dem Mietschutzverein-Rechtsanwalt drüber reden) das Geld gehört der Bank und wird für den Schuldenabbau verwendet
was Stromrechnungen, Heizung etc. angeht, dafür ist die Bank nicht zuständig, sondern unser Problem

@ Vandrad
von einem Betreibungsamt habe ich noch nie gehört
die Aufforderung, die ich bekam, kam vom Obergerichtsvollzieher im Auftrag von der Bank

@ Matthias Wicht
also soweit ich weiß, ist der Kredit für das Haus in dem ich jetzt wohne noch nicht abbezahlt
laut der netten Bank-Lady ist das Haus noch nicht zur Zwangsversteigerung offen, aber höchstwahrscheinlich sehr bald
inwieweit der Vermieter nun Eigenbedarf anmelden darf oder nicht, das weiß ich nicht (ob er damit durchkäme ist noch eine ganz andere Frage)

@ Drusus
kannst ja spaßeshalber mal nachschauen, ob es bei Dir in der Gegend 150qm für 500 Euro-Kaltmiete gibt
(nicht daß ich zu Dir ziehen möchte großes Grinsen , einfach nur interessehalber)
das sind 3,33 Euro pro qm, das liegt schon einiges unter dem üblichen Preis in der Gegend hier (so ca. 3,80 bis 4 Euro)

Das bedeutet, ein Umzug wäre für mich eine deutliche Verschlechterung der Lebensverhältnisse, höchstwahscheinlich deutlich weniger qm zum gleichen Preis (man schaut ja ab und zu spaßeshalber bei den Wohnungsanzeigen um zu sehen, wie günstig man ist)

Mal abgesehen davon, daß ein Umzug für mich finanziell gar nicht drin ist und eine Entschädigung brauche ich von einem pleiten Vermieter wohl kaum erwarten.
Und meinen Kindern möchte ich es auch nicht erneut zumuten.




bin mir jetzt im Moment garnichtmal so hundertprozentig sicher, ob ich nur die Kaltmiete zurückbehalten soll, oder auch die Warmmiete, oder ob ich die weiterhin an den Vermieter zahlen soll, was wohl rausgeschmissenes Geld wäre
Horatin
Gut also ist es eine Hypothek. Der Kredit für ein Haus heißt ja so Augenzwinkern . Dann gehört der Bank das Ding. Nennt sich Vorbehalt des Eigentums. Möge ein echter Jusrist mich aufklären wenn es etwas anders ist bei Hypoteken und co. Aber Ebeyon: Geh idealerweise mal in eine Bibiliothek und wirf einen Blick ins BGB. Wenn ich eins gelernt habe dann das ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung ungemeint erleichtert. Und wenn schon der Gerichtsvollzieher als "Konkursverwalter" loslegt hat der ehemalige Besitzer NICHTS aber auch GARNICHTS zu melden.

Schon mal überlegt die Hütte bei der Zwangsversteigerung selbst zu kaufen?

Matthias
Ebeyon
Zitat:
Wofür ich allerdings überhaupt kein Verständnis habe, ist die Tatsache, dass ihr bei drei kleinen Kindern immer noch raucht. (Und das wohl nicht zu knapp, wenn Du von "drastisch einschränken" sprichst) Vor allem an so einem Tag, an dem die Kinder aufgrund gestresster Eltern sowieso schon von den Ereignissen betroffen sind, sollte man sich gut überlegen, ob es ihnen gut tut, wenn sie noch zugequalmt werden.


Ja, Du hast recht mit Deinen Vorwürfen.
Zu meiner verteidigung muß ich sagen, wir rauchen nicht direkt in der Wohnung, wir haben eine kleine Raucherkammer mit Fenster. Ich weiß, an der Kleidung haftet es trotzdem und wenn man die Tür öffnet kommt auch ein Schwall in die Wohnung, aber es ist schonmal besser als nix.
Naja, gestern war der Große bis 16:30 im Kindergarten und die beiden Mädels haben wir zu meinen Eltern gebracht. Also ganz soviel vom Streß haben sie hoffentlich nicht mitbekommen.
Mit "drastisch" meinte ich ganz aufhören. Bietet sich an bei Bronchitis.
Aber bei Streß ist das sehr schwer möglich.
*ichweißichhabdochselbsteinschlechtesgewissendabei*
Ebeyon
Zitat:
Schon mal überlegt die Hütte bei der Zwangsversteigerung selbst zu kaufen?


Jaaa, schonmal mit dem Gedanken gespielt.
Anfang des Jahres hatte der Vermieter das ganze Ding für 140.000 Euro angeboten.
Theoretisch könnte ich die wohl aufbringen, aber dann bleibt mir rein garnichts für Reparaturarbeiten und ähnliches.
Seinen Brüdern hatte er das Ding für 75.000 angeboten, die hatten aber kein Interesse und damals wußte auch noch niemand von den finanziellen Problemen.

Bei der Bank-Tussy hatte ich gestern diese Idee auch schon angesprochen, sie meinte, das müsste man mit dem Vermieter klären (also zählt er da wohl noch als Besitzer???) allerdings hätte die Bank auch ein Wörtchen mitzureden wegen der Schulden auf dem Haus, also unter 100.000 würden die da wohl nicht mitmachen