Oberst
Liebe Forengemeinde!
Ich möchte zunächst eine Warnung an alle aussprechen, die in irgendeiner Form mit der Firma TSD Telecom Service Deutschland GmbH & Co. KG (Sitz ist in Offenburg) zu tun haben. Dieser Verein versucht mit Drückermethoden einen Telefonvertrag an den Mann/die Frau zu bringen!
Doch nun zur Sache meines Beitrags:
Vor geraumer Zeit hat eine mir sehr gut bekannte Person (ich spreche nicht über mich, nur um das klarzustellen), an einer Umfrage teilgenommen ("Stimmungsbarometer Deutschland"). Besagte Person nimmt lieder viel zu häufig an Umfragen teil (dies ist aber sein Problem).
Jetzt bekommt besagte Person Post von oben näher bezeichnetem Saftladen, man möchte die Telefontarife umstellen, da man ja mit Teilnahme an der Umfrage seine Zustimmung dazugegeben habe (als Neukundengeschenk wirbt man mit 500 Frei-Minuten).
Besagte Person hat auf dieses Schreiben unverzüglich reagiert und dem Saftladen schriftlich mitgeteilt, dass die Tarife nicht umgestellt werden sollen, da man nicht Kunde bei der TSD werden wolle.
Jetzt möchte der bisherige Telefonanbieter auf Betreiben des obigen Saftladens die Tarife umstellen.
Meine Fragen:
1. Kann ich durch Teilnahme an einer Umfrage rein rechtlich gesehen einen Vertrag mit einem Telefonanbieter eingehen?
2. wie 1. auch unwissentlich?
3. Vorausgesetzt 1+2 würden zutreffen, wie komme ich da wieder raus?
Ich bin ja auch ein wenig juristisch bewandert und würde spätestens bei 2. Nein sagen, aber vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Vandrad
So mal auf die Schnelle...
1. Kommt drauf an, bei welchen Fragen du mit "ja" geantwortet hast. Grundsätlich aber durchaus möglich.
2. Kann schon passieren, dann kannst du es jedoch anfechten (mal ein nettes Briefchen schreiben).
3. Ein nettes (Betonung auf NETT... denn dem Anpissenden zurück ans Bein pinkeln bringt selten viel) aber bestimmtes (v.a. auch juristisch sicheres) Briefchen schreiben mit dem Inhalt, dass man nie gewillt war, mit besagter Firma einen Vertrag einzugehen (evtl. mit Beilage oder Verweis auf das frühere Schreiben). Falls dies von besagter Firma aber dennoch so verstanden worden sei, sei dies ein Missverständnis. Falls man bei der damaligen Umfrage, an welcher man freundlicherweise teilgenommen habe, aber dennoch unbewusst ein Zugeständnis zum Vertrag habe abgegeben, so sei dies irrtümlich geschehen, da eben nie ein Wille dazu vorhanden gewesen sei und auch zukünftig man nicht einen Vertrag mit besagter Firma eingehen wolle.
Demnach besteht kein Vertrag mit besagter Firma, eventualiter sei ein allfällig geltend gemachter Vertrag aufgrund irrtümlicher Zustimmung für den Schreiber unverbindlich.
Wenn aber dein bisheriger Telefonanbieter was ändern will, dann kann er das natürlich ohne deine Zustimmung. Da besteht ein Vertrag, welchen du aber künden kannst.
So, dies mal so kurz als brain-storming...
Gruss,
Vandrad
Vandrad
Oh, und btw, aus Beweisgründen immer von jedem Schreiben mindestens eine Kopie des unterschriebenen Originals aufbewahren. Mag mühsam sein (v.a. wenn man keinen Kopierer zuhause hat), kann eventuell aber matchentscheidend sein...
Rondrian von Falde
Gab es erst letztens ein Urteil zu, dass man allgemein 14 Tage Rücktrittsrecht hat und im Speziellen der Anbieter ausreichend informiert haben muss. Hat er das nicht, so kann man unbefristet von jeglichen Verträgen zurücktreten, ohne dass der Anbieter irgendwelche Forderungen stellen darf. D.h. 1 und 2 sind in keinem Fall rechtens, womit sich 3 erübrigt. Frage mich nämlich welches Unternehmen so blöd wäre und mit Hintergrund des neuen Urteils den Rechtsweg beschreiten würde. Da setzt man wohl eher auf Einschüchterung der "Kunden".
Einen bestehenden Vertrag kann eine Partei nur ändern, wenn es eine Klausel im Vertrag dieser Partei erlaubt. Ansonsten gelten bis Ende des Vertrages die vereinbarten Tarife.
rillenmanni
Und dann gibt e sda doch auch noch das gesetzlich verankerte Rücktrittsrecht von 14 Tagen, das mit Erhalt der neuen Schriftstücke beginnt. Für eine Tarifänderung benötigt ein Telefonanbieter Deine (widerrufbare) Zustimmung.
Nazir ibn Yussuf
| Zitat: |
Original von Oberst
1. Kann ich durch Teilnahme an einer Umfrage rein rechtlich gesehen einen Vertrag mit einem Telefonanbieter eingehen?
2. wie 1. auch unwissentlich?. |
Oh, das klingt aber böse untergemogelt!

Da gibts ja nur die Möglichkeit, dass im Kleingedruckten unterzuschmuggeln.
Da kann man natürlich alles mögliche unterbringen... anfechtbar wie nur was!
Sineijdan ar Asjawell
| Zitat: |
Original von Oberst
1. Kann ich durch Teilnahme an einer Umfrage rein rechtlich gesehen einen Vertrag mit einem Telefonanbieter eingehen?
2. wie 1. auch unwissentlich? |
Man kann in solchen Fällen auch versuchen, die Jungs schlicht und ergreifend wegen Betrugs anzuzeigen. Es ist ja Betrug.
Zahlen würde ich vor allem keinen Cent, egal, was die mir in den Briefkasten schmeißen. Was man mal überwiesen hat, das dürfte weg sein.
Elwin Treublatt
Wenn man sich im Internet nach besagter Firma umschaut, findet man
dies,
dies,
und dies. Und das waren nur die ersten drei Treffer bei google abseits der Firmen-Website.
Solange es noch keine 14 Tage her ist, kann man widerrufen. Das sollte man aber auf jeden Fall schriftlich und per Einschreiben/Rückschein machen, sonst ist der Brief "anscheinend verloren gegangen".
Ansonsten kann man bei der Telekom vorsorglich den Preselection-Wechsel sperren lassen, wie es in einem der Links steht und der TSD einen garstigen Brief mit "arglistiger Täuschung" schreiben.
Hat die Person allerdings schon ihre Bankverbindung und dergleichen rausgerückt, kann sie sich auf noch mehr Ärger einstellen. Sofort zur Bank laufen und die Einzugsermächtigung (die man in der Regel damit erteilt hat) widerrufen. Zweimal die Woche Kontoauszüge kontrollieren und bei einer Abbuchung zur TSD sofort einen Rückholauftrag bei der Bank beantragen.
Häufig reicht es, sich garstig zu stellen. Diese Firmen klagen in der Regel nicht.
In den Links finden sich ggf. noch weitere Tipps.
Gruß
Chris
PS: Auf Deine Fragen habe ich nicht konkret geantwortet, weil ich nicht rechtskundig genug bin (und wenn ich es wäre, müsste ich für solche Auskünfte Geld verlangen...

).
Elwin Treublatt
| Zitat: |
Original von Vandrad
Ein nettes (Betonung auf NETT... denn dem Anpissenden zurück ans Bein pinkeln bringt selten viel) aber bestimmtes (v.a. auch juristisch sicheres) Briefchen schreiben |
Das hat meine Familie eher umgekehrt erlebt. Meine Oma hat sich ein Haustürgeschäft (ebenfalls Preselection, aber bei Arcor) aufschwatzen lassen, aber nachdem sie das erzählt hat, war unser Rat: sofort widerrufen. Hat sie dann auch getan, innerhalb der zulässigen Frist.
Half trotzdem nichts. Im nächsten Monat wurde Geld vom Konto abgebucht, Vertragsunterlagen geschickt usw. Die gingen zurück, mit netten Briefen, die auf das Missverständnis hinwiesen und auf den Widerruf aufmerksam machten (jedes Mal kompletten Briefverkehr als Kopie angehängt). Geld wurde zurückgebucht. Noch ein Monat später: das gleiche. Wieder Brief, wieder Geld zurückbuchen.
Geholfen hat erst ein Brief mit anwaltlichem Briefkopf und Klageandrohung. Danach war Ruhe - nicht mal eine Antwort kam, aber es war immerhin Ruhe.
Gruß
Chris
Elwin Treublatt
| Zitat: |
Original von Vandrad
Oh, und btw, aus Beweisgründen immer von jedem Schreiben mindestens eine Kopie des unterschriebenen Originals aufbewahren. Mag mühsam sein (v.a. wenn man keinen Kopierer zuhause hat), kann eventuell aber matchentscheidend sein... |
Das auf jeden Fall!
Und ruhig immer den kompletten Briefverkehr als Kopie mitschicken.
Und immer Einschreiben/Rückschein. (Rückscheine natürlich auch immer mit abheften. Am besten einen eigenen Ordner dafür anlegen und alles chronologisch sortieren.)
Das ist zwar teuer und mühsam, aber das hilft, wenn man dann schließlich doch vor Gericht ziehen muss.
Gruß
Chris
Sineijdan ar Asjawell
| Zitat: |
Original von Elwin Treublatt
Und immer Einschreiben/Rückschein. (Rückscheine natürlich auch immer mit abheften. Am besten einen eigenen Ordner dafür anlegen und alles chronologisch sortieren.) |
Eine Sache ist mir am Einschreiben unklar:
Natürlich zwinge ich den Empfänger zu bestätigen, dass er meine Sendung erhalten hat, aber das sagt doch nichts über deren Inhalt aus?
"Ich habe ihnen am xx.xx.xx doch ein Einschreiben mit meinem Vertragsrücktritt zugesandt?"
"Ne, da war nur ein Butterbrotpapier drin."
Und jetzt?
Von der Methode lebt ja auch der berühmte Ebaybetrug A1. Man verschickt ein Paket von etwa dem Gewicht und der Größe, die der Empfänger erwartet. Da niemand an der Haustür vor dem gestressten Postboten sein Päckchen aufreißt und hineinsieht, unterschreibt jeder unbesehen den Empfang.
~le fin~
rillenmanni
In einem solchen Fall von Betrug hilft dann nur noch persönlich hinreisen und Fresse polieren. Oder entmannen, entmannen ist gut! Aber nicht *schnipp* sondern *ziiiiiiieeehhh*
Yngvar Thuresson
| Zitat: |
Original von Elwin Treublatt
Hat die Person allerdings schon ihre Bankverbindung und dergleichen rausgerückt, kann sie sich auf noch mehr Ärger einstellen. Sofort zur Bank laufen und die Einzugsermächtigung (die man in der Regel damit erteilt hat) widerrufen. Zweimal die Woche Kontoauszüge kontrollieren und bei einer Abbuchung zur TSD sofort einen Rückholauftrag bei der Bank beantragen.
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Die Einzugsermächtigung kann man aber gegenüber der Firma widerrufen, der man sie erteilt hat. Bucht die weiter ab, kann da auch die Bank nicht viel machen (das sagte man mir jedenfalls mal bei der Spaßkasse).
Elwin Treublatt
Das muss man natürlich auch machen. Viele Firmen probieren es aber trotzdem.
Gruß
Chris
Drusus
| Zitat: |
Original von Yngvar Thuresson
| Zitat: |
Original von Elwin Treublatt
Hat die Person allerdings schon ihre Bankverbindung und dergleichen rausgerückt, kann sie sich auf noch mehr Ärger einstellen. Sofort zur Bank laufen und die Einzugsermächtigung (die man in der Regel damit erteilt hat) widerrufen. Zweimal die Woche Kontoauszüge kontrollieren und bei einer Abbuchung zur TSD sofort einen Rückholauftrag bei der Bank beantragen.
|
Die Einzugsermächtigung kann man aber gegenüber der Firma widerrufen, der man sie erteilt hat. Bucht die weiter ab, kann da auch die Bank nicht viel machen (das sagte man mir jedenfalls mal bei der Spaßkasse). |
Falsch! Der Einzug kann bei der eigenen Bank ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden.
Guckst Du hier
und hier
Nicht widerrufen werden kann ein
Abbuchungsauftrag, aber dazu muß den man erst einmal der
eigenen Bank erteilt haben, was bei der üblichen Lastschrift mitnichten vorliegt.
Also: zur Bank gehen, alles widerrufen und das Konto für Lastschriften von diesen Banditen sperren lassen. Ansonsten gilt wie immer: wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens, kommen lästige Anrufe erstmal sich den Namen des Anrufers geben lassen, damit man genau diesen Knilch an den Eiern packen wenn's sein muß und das ruhig auch im Gespräch deutlich machen.
Oberst
Danke an alle für Ihre schnellen Kommentierungen!
Vor allem möchte ich Vandrad danken (hatte insgeheim gehofft, Du würdest drauf anspringen) und an Chris für die Links.
Yngvar Thuresson
| Zitat: |
Original von Drusus
Falsch! Der Einzug kann bei der eigenen Bank ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden.
Guckst Du hier
und hier
Nicht widerrufen werden kann ein Abbuchungsauftrag, aber dazu muß den man erst einmal der eigenen Bank erteilt haben, was bei der üblichen Lastschrift mitnichten vorliegt.
Also: zur Bank gehen, alles widerrufen und das Konto für Lastschriften von diesen Banditen sperren lassen. Ansonsten gilt wie immer: wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens, kommen lästige Anrufe erstmal sich den Namen des Anrufers geben lassen, damit man genau diesen Knilch an den Eiern packen wenn's sein muß und das ruhig auch im Gespräch deutlich machen. |
Moment. Natürlich kann man die Rückgabe der Lastschrift veranlassen, das ist klar. Allerdings kann man über diesen Weg keinen weiteren Abbuchungen verhindern (die man natürlich erneut zurückfordern kann), davon steht jedenfalls auch in Deinen Links nichts. Das Konto generell für Lastschriften zu sperren, ist ja nun auch keine wirkliche Option.
Ebeyon
Das hab ich vor ein paar Tagen erst im Fernsehen gesehen, (da ging es aber glaube ich um freenet).
Da wurde auch irgendeine Umfrage-Interesse-Aktion gestartet, zum Schluß musste man unterschreiben (der Interessante Teil wurde dabei "zufällig" von der Hand der Mitarbeiterin verdeckt) und Schwupps hatte man einen Vertrag über einen Anbieterwechsel an der Backe.
Und das viel dann erst deutlich später auf, als die Telefonrechnung auf einmal unerklärliche Summen aufwies.
Also immer schön vorsichtig sein.
Drusus
Du kannst erklären, daß keine Einzugsermächtigung vorliegt, dann sollte deren Bank reagieren, außerdem brummen sie denen jedesmal Gebühren auf. Rücklastschriften bedeuten Arbeit für die Bank und kosten somit Geld, das machen die nicht dauernd mit.
Vandrad
Natürlich hast du recht. Dennoch würde ich es zuerst mal auf die nette Art und Weise versuchen. Bei mir hat das natürlich den Vorteil, dass ich meine juristischen Titel auch bei einem netten Briefchen vor resp. hinter den Namen schreiben darf, was solchen Betrügern schnell mal den Wind aus den Segeln nehmen kann.
Da dies aber nicht jeder darf, empfehle ich in solchen Angelegenheiten einen Kollegen, der Jurist ist (jeder kennt da irgend einen), kurz darauf ansprechen und anfragen, und dann am Schluss des Briefes: "Kopie an: Rechtsanwalt Dr. iur. XY" (oder wie das bei deutschen Juristen auch immer aussehen mag). Das wirkt meistens.
Beim zweiten Brief dann aber ruhig aggressiver vorgehen und - wichtig: juristisch sicher - rechtliche Schritte androhen.