Ebeyon
Hat mal jemand von Euch einen Link zu einer aktuellen Tabelle, aus der man erkennen kann bei welchem Bruttlohn sich welcher Steuersatz ergibt?
Vielleicht bin ich auch nur zu blöd zum googeln, aber ich finde irgendwie nichts gescheites.
Horatin
Hey die Frage treibt mich wegen Hochzeit und Steuerklasse momentan auch um.

SChließe mich der Frage an ich such auch schon seit einer Woche wie doof.
Ebeyon
Bei mir ist es die Kurzarbeit.
Horatin
Bei mir die konkrete Frage ab wann sich III/V anstatt IV/IV lohnt. Ist hier einer im Forum vielleicht Steuerberater, der kann an uns Geld verdienen.
Ansonsten drück ich dir die Daumen dass das nur eine kurzfristige Geschichte ist bei Dir.
Ebeyon
In 2009 waren es 9 Monate und für 2010 ist das komplette Jahr geplant (wenn es nicht wieder geändert wird).
Drusus
| Zitat: |
Original von Horatin
Bei mir die konkrete Frage ab wann sich III/V anstatt IV/IV lohnt. Ist hier einer im Forum vielleicht Steuerberater, der kann an uns Geld verdienen.
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Das bleibt sich letztlich eh egal, weil mit der jährlichen Steuererklärung das zu versteurnde Gesamteinkommen festgestellt wird. Einziger Vorteil ist übers Jahr mehr Netto zu haben, dafür könnte aber eine Nachzahlung am Jahresende blühen.
Myr-Varnion
Das ist genau der Punkt. Die Steuerklasse sagt nur, was sofort abgezogen wird. Mit der Steuererklärung wird die Endabrechnung gemacht, da ist die Steuerklasse egal.
Für mehr brutto sofort, könnte das hier helfen:
Focus Rechner
Drusus
Nicht ganz. Wenn jemand z.B. arbeitslos wird orientiert sich die Leistung am letzten Nettogehalt. Da kommt es also schon drauf an, welche Steuerklasse man vorher hatte.
Horatin
Also hieße das IV/IV da mich das als Lebenszeitbeamter eher weniger juckt
Aber das mit dem abrechnen in der nächsten Steuererklärung wusste ich auch noch nicht. Himmel da muss ich mich echt mal wieder beschäftigen. Bisher musste ich ja "nur" meine Sachen wissen. Kaum hat man das gerafft kommt jetzt das auch noch dazu... na klasse...
Khryse
Keine Tabelle, aber der passende Auszug aus dem Einkommensteuergesetz mit dem ich meine 11er-Schüler immer quäle:
| Zitat: |
§32a des deutschen Einkommensteuergesetz lautet wie folgt:
(1) Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen
1. bis 7834 Euro (Grundfreibetrag): 0;
2. von 7835 Euro bis 13139 Euro: (939,68 • y + 1400) • y;
3. von 13140 Euro bis 52551 Euro: (228,74 • z + 2397) • z + 1007;
4. von 52552 Euro an bis 250400: 0,42 • x – 8064;
5. von 250401 Euro an: 0,45 • x - 15576
„y“ ist ein Zehntausendstel des 7834 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. „z“ ist ein Zehntausendstel des 13139 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. „x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.
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So, und jetzt liebe 11er-Schüler:
a) Wie viel Steuer zahlt demnach jeweils ein Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen von € 5000, € 10000, € 25000, € 75000 und € 300000 ?
b) Wie viel Prozent Steuern sind bei diesen Einkommen jeweils zu zahlen (Steuersatz)?
c) Definiere eine abschnittsweise Funktion S, mit der sich die zu zahlende Steuer aus dem Einkommen berechnen lässt.
Horatin
GENAU das habe ich gesucht. Danke der Herr.
PS und vermutlich OT:
Und endlich mal ein Leher der seinen Schülern sinnvollle Sachen beibringt aus der Kategorie Steuererklärung ausfüllen. Es sollte echt ein Fach Staatskunst geben wo man lernt wie man sowas macht, was Recht und Gesetz ist und wie unsere Gesellschaft im allgemeinen funktioniert. Ich habe viele Dinge er st in meinem 2 Staatsexamen gelernt was mir echt das Leben vereinfacht.
Myr-Varnion
Das ist alles Pipifax. Die Formeln sind scheiße, aber das Finanzministerium stellt ja online einen Rechner bereit.
Das wirklich schwierige hast Du gar nicht diskutiert: was ist das zu versteuernde Einkommen?
Wer das korrekt berechnet, kriegt auch den Steuersatz raus.
Horatin
Ich würde alle Bruttos inklusive Weihnachtsgeld 13 Monatsgehalt o.ä aufaddieren. Schwierig wird es bei Selbstständigen und geldwerten Vorteilen (Dienstwagen der auch privat genutzt wird). Trifft es das inetwa?
Myr-Varnion
Und was ziehst Du ab?
Horatin
Wenn ich mir meine Abrechnungen so anschaue nix. Da steht das Grundgehalt als Steuerbrutto.
Ebeyon
| Zitat: |
Original von Myr-Varnion
Das ist alles Pipifax. Die Formeln sind scheiße, aber das Finanzministerium stellt ja online einen Rechner bereit.
Das wirklich schwierige hast Du gar nicht diskutiert: was ist das zu versteuernde Einkommen?
Wer das korrekt berechnet, kriegt auch den Steuersatz raus. |
Bei meiner Fragestellung war ja der Hintergrund folgender:
Durch die Kurzarbeit bekomme ich weniger Lohn.
Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, ABER es wird bei der Berechnung des Steuersatzes mit einbezogen. Und deshalb wollte ich da eine Prozentzahl haben.
Myr-Varnion
Und in Deiner Steuererklärung? Steht da auch nix?
Khryse
| Zitat: |
Original von Myr-Varnion
Das ist alles Pipifax. Die Formeln sind scheiße, aber das Finanzministerium stellt ja online einen Rechner bereit.
Das wirklich schwierige hast Du gar nicht diskutiert: was ist das zu versteuernde Einkommen?
Wer das korrekt berechnet, kriegt auch den Steuersatz raus. |
Aha, die Formeln sind scheiße...na gut, ich hab sie ja auch nicht gemacht...
Natürlich sind die Formeln letztendlich Pipifax - aber das ist ja auch nicht der zentrale Punkt so einer Übung...zudem ist das für einen 16-jährigen - ach halt, G8: demnächst 15-jährigen - Schüler auch nicht zwangsläufig simpel.
Horatin
Doch da rechne ich unter anderem meine Krankenversicherung und alle anrechenbaren Vericherungen, meine Werbungskosten usw ab. Dazu ist das Ding ja da
Myr-Varnion
Du berechnest die zu zahlende Steuer auf das Kurzarbeitergeld.
Du berechnest die zu zahlende Steuer auf (Kurzarbeitergeld plus Einkommen).
Du ziehst das erste vom zweiten ab.