Tjalgar Faenwulfson
Ich hätte da mal eine Frage zum Recht bei geweihten Magiern.
Und zwar müssen ja Gildenmagier, die z.B. in den Dienst der Hesinde-Kirche treten, von all ihren Ämtern zurück treten und dürfen nicht mehr an Akademien lehren. Sind sie jetzt aber trotzdem den Regelungen des Codex Albyricus unterworfen?
Da sie ja dann Kirchenangehörige sind, tragen sie ja auch keine Magierrobe mehr sondern die Geweihtenrobe, was ja an sich gegen den Codex verstößt. Sind sie desweiteren auch in der Wahl ihrer Waffen eingeschränkt?
Durch die Disvocatio nehme ich an, dass der Magier beim Allaventurischen Konvent nicht mehr zugelassen ist, die Gildengebühren aber weiterhin zahlen muss, oder?
Und zwar müssen ja Gildenmagier, die z.B. in den Dienst der Hesinde-Kirche treten, von all ihren Ämtern zurück treten und dürfen nicht mehr an Akademien lehren. Sind sie jetzt aber trotzdem den Regelungen des Codex Albyricus unterworfen?
Da sie ja dann Kirchenangehörige sind, tragen sie ja auch keine Magierrobe mehr sondern die Geweihtenrobe, was ja an sich gegen den Codex verstößt. Sind sie desweiteren auch in der Wahl ihrer Waffen eingeschränkt?
Durch die Disvocatio nehme ich an, dass der Magier beim Allaventurischen Konvent nicht mehr zugelassen ist, die Gildengebühren aber weiterhin zahlen muss, oder?