Gewährleistungen und Garantien

Rodorigo
Dieser Thread könnte auch unter "I had a bad day" stehen. Mein geliebtes Notebook (Kauf: November 2007) hat einen Platinenschaden - natürlich deutlich jenseits der Garantiefrist. Jedoch wurde die Platine bereits im Oktober 2009 von Dell ausgetauscht, da die onboard Grafikkarte defekt war (Serienfehler von nvidia). Habe ich nun, da ein Platinenfehler weniger als einem Jahr nach dem Austausch vorliegt, noch Ansprüche gegenüber Dell? Der Dreckshaufen will sonst 320 Euro sehen ...

Was wissen die Forenjuristen?
Drusus
Auf das Mainboard müsstest Du noch Gewährleistung haben. Da allerdings mehr als ein halbes Jahr rum ist, liegt es rein theoretisch an Dir nachzuweisen, daß der Fehler bei denen lag.
El Vespertilio
Aus langjähriger Erfahrung mit solcherart Problemen - ohne die studiert zu haben - kann ich folgendes sagen: Kulanzantrag stellen und hoffen. Sonst wegwerfen und neu kaufen.

Generell gilt: Gewährleitung gilt nur gegenüber dem Händler, Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Dell hat also damit nichts am Hut, deren Teil ist erfüllt und nunmehr abgelaufen. Nvidia heißt die Adresse. Mir wars den Stress in solchen Fällen - grad bei Laptops - aber nie wert.
Rondrian von Falde
Soweit ich das weiß: Ab Einbau gilt eine neue Garantiefrist. Hatte mal ein defektes DVD-Laufwerk, das innerhalb der Garantie kaputt ging. Das neue hatte dann wieder komplette zwei Jahre Garantie. Aber einfach auch mal bei einer Verbraucherzentrale nachfragen.
Drusus
Zitat:
Original von El Vespertilio
Generell gilt: Gewährleitung gilt nur gegenüber dem Händler, Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Dell hat also damit nichts am Hut, deren Teil ist erfüllt und nunmehr abgelaufen.


In der Tat ein Punkt. Wer hat denn damals das Board ausgetauscht? Der Händler?
Rodorigo
Ein DELL-Techniker. Das gute Stück wurde per Kurier abgeholt und zurückgebracht.
El Vespertilio
Zitat:
Original von Rondrian von Falde
Soweit ich das weiß: Ab Einbau gilt eine neue Garantiefrist. Hatte mal ein defektes DVD-Laufwerk, das innerhalb der Garantie kaputt ging. Das neue hatte dann wieder komplette zwei Jahre Garantie. Aber einfach auch mal bei einer Verbraucherzentrale nachfragen.


Das ist natürlich richtig. Aber die Garantie liegt ja auch beim Hersteller des Laufwerks und nicht beim Verkäufer des Komplettpaketes aus dem das Originallaufwerk stammte.
Drusus
Hm, könnte schwierig werden. Gewährleistung gibt, wie schon erwähnt, der Händler, nicht der Hersteller. Da solltest Du tatsächlich mal einen Fachmann fragen.

Wäre das über den Händler gelaufen gäbs nix zu deuteln.
Rondrian von Falde
Zitat:
Original von Drusus
Hm, könnte schwierig werden. Gewährleistung gibt, wie schon erwähnt, der Händler, nicht der Hersteller. Da solltest Du tatsächlich mal einen Fachmann fragen.

Wäre das über den Händler gelaufen gäbs nix zu deuteln.

Ist Dell nicht der Händler? Und: Obliegt es nicht dem Händler die Garantie beim Hersteller einzufordern bei Gesamtpaketen?
Drusus
Zitat:
Original von Rondrian von Falde
Ist Dell nicht der Händler?


Kommt drauf an, wo er es gekauft hat. Dell ist zunächst mal nur der Hersteller. Die vertreiben allerdings auch direkt, von daher wäre zu klären, wer denn nun letztlich dem Rod die Kiste verscherbelt hat.

Zitat:

Und: Obliegt es nicht dem Händler die Garantie beim Hersteller einzufordern bei Gesamtpaketen?


Händler müssen 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung geben. Garantie ist eine Sache des Herstellers und geht den Händler nix an.
Der Händler leitet seine Gewährleistungsfälle natürlich auch an den Hersteller weiter, er kann ja i.R. selber nix machen.
Rodorigo
DELL; habs damals (November 2007) online bei denen bestellt.
Arturion
Meines Wissens nach verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungspflicht um die zwei Jahre, allerdings nur auf das nachgebesserte Teil beschränkt.

EDIT: O weier da war doch noch was....
Drusus
Fragt sich nur, wie die organisiert sind. Gibts nur einmal DELL oder eine "Dell Hersteller 'Ich hafte für nix' AG" und eine "Dell Vetriebs 'Ich bin der Händler' GmbH & Co KG"?

Du könntest Glück haben ... vielleicht ist es tatsächlich nur ein Laden, dann könnte man die vermutlich festnageln.
Arturion
Nee leider ist es nicht so einfach. Mein Repititor meinte, dass der Handel ein Schlumpfloch gefunden hat. Sie behaupten einfach, dass sie die Nachbesserung aus Kulanz vorgenohmen haben und dann läuft die gesetzliche Gewährleistungpflicht einfach ab, ohne dass sie sich verlängert.

EDIT: Hier ein schöner Beitrag zum Thema.
Drusus
Könnte natürlich sein, Rod hat ja das Mainboard nicht selbst reklamiert sondern es war ein "Rückruf". schüchtern
Arturion
So nach kurzer oben festgehaltener Recherche würde ich als Fazit von meiner Seite auf diesen Rat verweisen:

El Vespertilio:
Zitat:
Kulanzantrag stellen und hoffen. Sonst wegwerfen und neu kaufen.
Rondrian von Falde
Zitat:
Original von Rodorigo
DELL; habs damals (November 2007) online bei denen bestellt.

Meinte ich doch, Dell verscherbelt den Kram größtenteils online selber. Selber herstellen tun die mWn aber eigentlich nur Gehäuse. Die restliche Hardware stellen andere her. Wenn der erste Austausch über Garantie lief, NVIDIA wird die Garantie bei Dell bzw. dem Endverbraucher stellen müssen, gibt es neue Garantie auf das neu eingebaute Teil. Bei Mainboards üblicherweise das komplette Teil, weil Einzelteile quasi nicht verfügbar sind.
Unbedingt mal auf die Unterlagen von damals schauen, wie Dell den Austausch benannt hat. Es ist aber richtig, die Sache erstmal weiter über Dell laufen zu lassen. Sobald man selber Gesamtpakete aufschraubt, verfliegt meistens die Gewährleistungspflicht und sogar Garantien können mWn verfallen.
Rodorigo
Hmpf, wenn ich das noch wüßte. Das lief telefonisch. EDIT: Aber zumindest im E-Mail-Verkehr ist nichts von Kulanz zu lesen. Ich bleibe mal dran, die E-Mail ist draußen.
Nazir ibn Yussuf
Lieber Gesetzgeber, bitte sorgen Sie dafür, dass...

Ansonsten noch eine Ergänzung zur Garantie:
Da Garantien ja letztlich (zugesicherte) Kulanz sind und mit dem Gewährleistungsrecht nichts zu tun haben, kann sie auch jeder, der will, geben.
Es kann also sein, dass man sowohl vom Hersteller ("2 Jahre Garantie auf alle DELL-Produkte", egal, wo gekauft), als auch vom Händler eine Garantie bekommt ("5 Jahre Saturn-Garantie auf alle Glühbirnengewinde", dann egal, von welchem Hersteller). Natürlich hilft in diesem Fall die Händlergarantie nichts, die nicht nur selten ist, sondern kaum durch eine Reparatur verlängert werden wird...
Rodorigo
Danke fürs Händchenhalten während der bangen Hundstage. DELL betrachtet dén Austausch der Platine als Teil der Gewährleistung. So schnell kann man 320€ sparen.